Unsere Leistungen im Rahmen der Mietverwaltung
- Für das Verwaltungsobjekt wird ein vom sonstigen Vermögen des
Verwalters getrenntes selbständiges Mietverwaltungskonto bei einer
deutschen Bank eingerichtet, auf dem alle ein- und ausgehenden Zahlungen
verbucht werden.
- Entgegennahme der Mieten und Nebenkosten auf dem Mietverwaltungs-
konto.
- Überwachung der Zahlungseingänge und - wenn nötig - Mahnung säumiger
Mieter.
- Verwaltung der Kautionszahlungen, Verwahrung der Sparbücher und
Abwicklung und
Rückgabe bei Beendigung der Mietverhältnisse .
- Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung für die Mieter und
Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlich
angefallenen Kosten, sowie Anpassung der Betriebskosten.
- Anpassung der Mieten bei Index oder Staffelmietvereinbarungen zu
überprüfen und ggf. mit Rücksprache der Eigentümer mögliche Erhöhungen
vorzunehmen.
- Einholung von Kostenvoranschlägen für erforderliche Reparaturen und nach
Rücksprache mit den Eigentümern Vergabe der Aufträge, Überwachung der
Ausführung der Reparaturen und Ausgleich der Handwerkerrechnungen
- Bei Kleinaufträgen bis zu einem Höchstbetrag von Euro (Beschlusslage der
Eigentümer) kann der Verwalter den Auftrag ohne Rücksprache mit den
Eigentümern erteilen. In dringenden Fällen und zur Abwendung von
Gefahren für das verwaltete Objekt sind die o.g. Maßnahmen sofort zu
treffen.
- Übergabe der Objekte bei Mieterwechsel und Überprüfung des
vertragsgemäßen Zustandes.
- Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen ( Wartung,
Inspektion, Instandhaltung )
- Vornahme von Zwischen - Ablesungen und Anfertigung eines
Übergabeprotokolls.
- Zeitnahe Neuvermietung freigewordener Objekte soweit dies dem
Eigentümerinteresse entspricht.
- Beendigung bestehender Mietverhältnisse entweder fristgerecht oder bei
besonderer Sachlage fristlos.
- Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dritten aus dem
Mietvertragsverhältnis, außergerichtlich oder gerichtlich nach Maßgabe der
Eigentümer.
- Abgabe von Erklärungen die zur Herstellung und Nutzung von Fernsprech-,
Fernseh-, Rundfunk- oder Energieversorgungsanlagen erforderlich sind.
- Abrechnung des Mietverwaltungskontos am Ende eines jeden
Kalenderjahres.
- Erstellung von Objektreportings und sonstigen Auswertungen für die
Vermieter.
- Monatliche Valutierung von Abschlagszahlungen aus dem Mietüberschuss
in vereinbarter Höhe auf das Privatkonto des Eigentümers.