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INFICO UG
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Unsere Leistungen im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

 

- Einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung frist- und 

  formgerecht einberufen + Übernahme des Vorsitzes, sofern die

  Wohnungseigentümer nichts anderes beschließen.

 

- Über  die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

  Niederschriften zu fertigen und die Beschlüsse der Wohnungseigentümer

  durchzuführen.

- Nach den Vorschriften des WEG oder nach Maßgabe der Teilungserklärung

  Sonderversammlungen einzuberufen und durchzuführen.

 

- Die Niederschriften über die Beschlüsse der

  Wohnungseigentümergemeinschaft sowie Entscheidungen nach § 43 WEG

  ordnungsgemäß aufzubewahren.

 

- Sofern keine Hausordnung vorhanden ist, eine solche auftragsgemäß  

  vorzubereiten, durch die Eigentümergemeinschaft beschließen zu lassen

  und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen.

 

- Aufstellung eines  Wirtschaftsplans  für ein Kalenderjahr  und nach Ablauf

  des Kalenderjahres eine Abrechnung vorzulegen. Beschlussfassung der

  Eigentümer über den Wirtschaftsplan und die Abrechnung des Verwalters  

  gem. WEG.

 

- Im Auftrag der WEG-Gemeinschaft, die für die ordnungsgemäße

  Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

- Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder  gem. WEG. Beschlussfassung zur

  Bildung  ausreichender Instandhaltungsrücklagen und Verwahrung auf

  einem gesonderten Rücklagen- Konto.

 

- Lasten- und Kostenbeiträge in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit

  es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer

  handelt.

- Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die

  mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendig

  sind.

 

- Willenserklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen, soweit sie die

  Verwaltung der WEG betreffen.

 

- In Kooperation mit dem Verwaltungsbeirat Angebote und

  Kostenvoranschläge einzuholen, zu prüfen und die beschlossenen  

  Reparaturaufträge zu vergeben.

 

- Die Werkleistungen  der beauftragten Handwerker zu überwachen und die Gewerke nach Abschluss der Arbeiten abzunehmen, festgestellte Mängel zu reklamieren und dokumentieren  und die Mängelbeseitigung zu besorgen.

 

- Nach  Beschlussfassung der WEG Verträge abzuschließen und sonstige

  Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die für die Verwaltung des Anwesens

  notwendig sind, insbesondere  nach Beschlussfassung einen Hausmeister

  anzustellen, zu entlassen und das Entgelt festzusetzen.

 

- Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung von Fristen oder Abwendung

  sonstiger Rechtsnachteile erforderlich sind.

 

- Die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich in

  Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten, sowie Ansprüche

  gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern hierzu ein  

  Beschluss der Wohnungseigentümer vorliegt und Ermächtigung erteilt

  worden ist.

 

- Erklärungen abzugeben, die zur Herstellung und Nutzung  einer

  Fernsprech-, Fernseh-, Rundfunk- oder Energieversorgungsanlage

  zugunsten der WEG erforderlich sind.

 

- Für die  Gebäude eine Feuerversicherung, Sturm- und  und eine

  Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen oder  zu kündigen.

 

- Die Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Anlage  zu gestatten

  bzw. abzulehnen, sofern die Teilungserklärung dies bestimmt.

 

- Die Gelder der WEG gesondert zu verwahren (WEG-Konten).

Vermietungen             -------------------

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   an den Veräußerer
6.Übernahme der Objekt-
   Besichtigungen soweit                   gewünscht
7.Vorbereitung der
   Kaufvertragsabwicklung
8.Übernahme der
   Kaufvertragsabwicklung
9.Betreuung des Veräußerers   
   und Erwerbers im     
   Beurkundungstermin
10.Anfertigung eines
    Übergabeprotokolls

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