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Übersicht der WEG  -Verwaltungsleistungen

Der nachstehende Leistungskatalog enthält die von einem Verwalter im Rahmen der WEG -
Verwaltung üblicherweise zu erbringenden Regel-Leistungen. Außerhalb dieses Kataloges zu 
erbringende Leistungen sind, soweit sie nicht geringfügig sind, entsprechend einer gesonderten 
Vereinbarung zu vergüten.  

Kaufmännische Verwaltungsgrundleistungen 


1.WIRTSCHAFTSPLAN: Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Kalenderjahr einschl. Ausweis der 
Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sondereigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die nächste Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung eine andere Regelung festgelegt ist. Das Wiederholen von Einzelwirtschaftsplänen und das Berechnen von Sonderumlagen, die der Verwalter nicht verschuldet hat, sind Zusatzleistungen. 


2. JAHRESABRECHNUNG: Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen 
und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum. 
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zu jeweils einem von der Verwaltung 
festzulegenden Termin je Rechnungsjahr zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten im Büro der 
Verwaltung zur Verfügung. Sondertermine sind nicht in den Grundleistungen enthalten. Die Änderung von Einzelabrechnungen nach Versand an die Eigentümer ist eine Zusatzleistung, sofern

der Verwalter dies nicht verschuldet hat und die zuerst versandte Abrechnung vom Verwaltungsbeirat geprüft wurde. 

Eine im laufenden Jahr geforderte außerordentliche Rechnungslegung ist eine Zusatzleistung und wird nach Aufwand abgerechnet. 


3.EIGENTÜMERVERSAMMLUNG: Einladen und Durchführen einer Jahresversammlung einschl. 
der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten innerhalb der normalen Bürozeiten der Verwaltung. 
Abend- und Wochenendtermine zählen zu den Zusatzleistungen. Die Einladung der 
Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt. Erstellen eines Versammlungsprotokolls, welches zur

Einsichtnahme bei der Verwaltung verwahrt wird. Der Versand von Kopien gehört zu den Zusatzleistungen und werden zu Eigenkosten abgerechnet. 

 

4.GANZJÄHRIGE BERATUNG: Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten 
zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung der Verwaltung innerhalb der Bürozeiten an bis zu zwei Beratungsterminen pro Kalenderjahr. Zusatztermine sind Zusatzleistungen. 


5.HAUSORDNUNG: Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet 
und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich ab. Die nächste 
Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. 


6.VERSICHERUNGEN: Kosten - und Leistungsvergleich der Versicherungsverträge. Abschließen, 
umdecken, einschränken, kündigen und erweitern von Versicherungsverträgen. Bei 
Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum: Schadensmeldung an die Versicherung. Die 
weitere Bearbeitung(Schadensabwicklung) ist eine Zusatzleistung. 


7.ÜBERWACHEN DER DIENSTKRÄFTE: Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters 
und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft mit vertretbarem Aufwand. 


8.GELDVERWALTUNG: Einrichten und Führen des auf den Namen der Eigentümergemeinschaft 
lautenden Bankkontos, wahlweise als offenes Fremdgeld- oder offenes Treuhandkonto, sowie bis zu zwei Termin-, Festgeld-, oder Sparbuchkonten. Eigene Auslagen und die eigene Vergütung darf der 
Verwalter aus dem Gemeinschaftskonto entnehmen. Die Vergütung ist jeweils mtl. vorschüssig bis 
zum dritten eines Werktags zur Zahlung fällig. 

 
9.RECHNUNGSKONTROLLE UND -ANWEISUNG: Rechnerische und sachliche Prüfung der 
Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen, Hauswart- und Waschmünzkassen.

 
10.  BUCHFÜHRUNG: Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten 
Buchhaltung über den Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentums -gesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung,getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. 

Insbesondere Führen und Abrechnen von 
· Hausgeldkonten je Sondereigentum; 
· Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung gemäß Beschluss der Versammlung; 
· Einnahmekonten für Erträge; 
· Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer; 
· Rückstellungskonten einschl. Anlage der Rückstellungen; 
· Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten; 
· Mitbuchen der Bankbewegungen; 
· Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft. Für die Erfüllung der steuerlichen und 
sozialversicherungsrechtlichen Belange ist ein Steuerberater auf Kosten der Gemeinschaft zu 
beauftragen. Führt dennoch die Verwaltung diese Leistungen aus, so gehört dies zu den 
Zusatzleistungen. 


11. SCHLÜSSELBESTELLUNGEN: Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus einer ggf. 
vorhandenen Sicherheits-Schließanlage für das Gemeinschaftseigentum. Für den Bereich des 
Sondereigentums ist dies eine Sonderleistung. 


12. TELEFON- UND SCHRIFTVERKEHR mit Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die 
gemeinschaftlichen Belange betrifft. Schriftverkehr und Kopien, die nicht gemeinschaftliche Belange, 
sondern das Sondereigentum/Teileigentum betreffen, sind Sonderleistungen. 


13. BÜROLEISTUNGEN, wie z. B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der 
Verwaltung und im Rahmen der Grundleistungen und Mehrleistungen veranlasst wurden, sind im 
Verwalterentgelt enthalten und werden nicht gesondert berechnet. 


Technische Verwaltungsgrundleistungen 


1.  HEIZUNG:  Veranlassen  der  jährlichen  Ablesung  des  Wärmeverbrauches,  Melden  der  Gesamt-Heizkosten  an  das  von  der  Gemeinschaft  beauftragte  Serviceunternehmen, 

Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung. Führt die Verwaltung die Heizkostenablesung und -abrechnung selbst aus, so ist dies eine Zusatzleistung, über die möglichst ein gesonderter Vertrag geschlossen werden soll. 


2. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM: Zur Werterhaltung und um 
sich  anbahnende  Schäden  frühzeitig  zu  erkennen,  technische  Überprüfung  des 
Gemeinschaftseigentums  durch  mindestens  jährliche  Begehung  des  Gesamtobjektes.  Das 
Begehungs-Protokoll  ist  die  Basis  für  die  Planung  der  Instandhaltung  und  Instandsetzung.        
Beratung  über  kurz-  und  mittelfristigen  Bedarf  der  Instandhaltung  und  Instandsetzung  einschl. 
Berechnen der dazu notwendigen Finanzmittel. 


3. AUSSCHREIBUNGEN:  Erstellen  von  Ausschreibungen  von  routinemäßigen 
Instandhaltungsmaßnahmen mit bekannten Massen und geringem Schwierigkeitsgrad im Rahmen 
der  Jahresgrundvergütung  des  Verwalters.  Sofern  der  Verwalter  über  eigene  Architekten, 
Bauingenieure  oder  vergleichbares  Personal  verfügt,  stehen  ihm  die  Vergütungen  für  alle 
Leistungsphasen nach HOAI zum jeweiligen Mittelsatz zu.

 

4. BERATUNG ZUR AUFTRAGSVERGABE: Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen 
und  Auftragsvergabe  einschl.  Preisverhandlungen.  Die  Kosten  pflichtgemäß  beigezogener  und 
beauftragter  sachkundiger  Personen  zur  Bewertung  und  Beurteilung  von  etwa  notwendigen 
Instandsetzungsarbeiten  (Architekten,  Ingenieure),  Einholung  von  Rechtsauskünften  oder 
Rechtsgutachten  (Rechtsanwälte  oder  sonstige  rechtsberatende  Juristen)  oder  steuerliche 
Beratungen oder Auskünfte (Steuerberater) usw. trägt die Wohnungseigentümergemeinschaft. 


5. AUFTRAGSVERGABE:  Erstellen  der  schriftlichen  Verträge  im  Namen  und  für  Rechnung  der Eigentümergemeinschaft. 


6. ÜBERWACHUNG:  Terminüberwachung  bei  Angeboten,  Vergaben,  Ausführungen, 
Schlussrechnungen.  Veranlassen  der  Bauverträge,  Bauleitung  und  -überwachung,  Aufmass, 
Rechnungskontrolle  bei  Instandhaltungs-  und  Instandsetzungsmaßnahmen.  Die  Teilnahme  an 
Abnahmen,  die  Geltendmachung  von  Gewährleistungen,  Beweissicherungen  und 
Schadensersatzansprüchen sind Zusatzleistungen. 


7. SOFORTMASSNAHMEN  IN  DRINGENDEN  FÄLLEN:  Einleiten  von  Sofortmaßnahmen  in 
dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc. 


8. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN:  Veranlassen  der  Überwachung  von  Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute an 
· der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter), 
· den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfung mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Nothupen), 
· den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen), 
· den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Haus- und Tiefgarage), 
· den kraftbetätigten Garagentoren, 
· den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- 
und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, 
Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc. Terminvereinbarungen und 
Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen 
Fachleuten. 
Die Wahrnehmung von Ortsterminen zu vorgenannten Punkten ist eine Zusatzleistung. 


Juristische Verwaltungsgrundleistungen 


1. VERTRÄGE: Abschließen, ändern und kündigen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- 
und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. 


2.ÖFFENTLICHE  BELANGE:  Gegenüber  öffentlich-rechtlichen  sowie  privaten  Belangen 
Erstmaßnahmen  treffen,  die  zur  Wahrung  einer  Frist  oder  zur  Abwendung  eines  sonstigen 
Rechtsnachteils  für  die  Gemeinschaft  erforderlich  sind  (im  Regelfall  gemäß 
Mehrheitsbeschluss). Über die Erstmaßnahme hinausgehende Tätigkeiten sind Zusatzleistungen.

 
3.BESCHLÜSSE: Formulierung von Beschlusstexten mit geringem Schwierigkeitsgrad als 
Tagesordnungspunkte für die Eigentümerversammlung. 


Steuerliche Verwaltungsgrundleistungen 


1.  BUCHHALTUNGSORGANISATION:  Einrichten  der  Buchhaltung  zur  ordnungsgemäßen    
steuerlichen Trennung 


2.  ZINSABSCHLAGSTEUER:  Ausweis  der  gezahlten  Zinsabschlagsteuer.  Die  Erstellung 
gesonderter und einheitlicher Feststellungen ist eine Zusatzleistung. 

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7.Vorbereitung der
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8.Übernahme der
   Kaufvertragsabwicklung
9.Betreuung des Veräußerers   
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10.Anfertigung eines
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