STAND: MÄRZ 2024
Am 19.10.2023 wurde die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Form des "Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur
Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung" im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Das GEG 2024 ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und bildet damit aktuell den wesentlichen ordnungsrechtlichen Rahmen in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die
Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Das GEG 2024 ist somit ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
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